Pflichtangaben in E-Mail-Signaturen für Vereine

Rüdiger Reichelt
Zuletzt am 04.05.2026 aktualisiert

Wenn du als Verein E-Mails versendest, musst du bestimmte Pflichtangaben in deiner Signatur beachten. Diese Regelungen sollen Transparenz schaffen und Empfänger über den Absender klar informieren.

Pflichtangaben für Vereine

Eingetragene Vereine (e. V.) müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und in ihrer E-Mail-Signatur mindestens folgende Informationen angeben:

  • Den vollständigen Vereinsnamen inklusive der Rechtsform (e. V.)
  • Die Anschrift des Vereins
  • Das Registergericht und die Vereinsregisternummer
  • Die Vertretungsberechtigten, meist der Vorstand oder ein benannter Ansprechpartner

Zusätzliche Anforderungen für wirtschaftlich tätige Vereine

Vereine, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, unterliegen zusätzlichen Informationspflichten. Dazu können gehören:

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), falls vorhanden
  • Die Angabe der Bankverbindung, wenn Zahlungen über den Verein abgewickelt werden
  • Weitere geschäftsbezogene Angaben, falls der Verein Dienstleistungen oder Produkte anbietet

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Verfasser übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Bei rechtlichen Fragen sollte ein fachkundiger Rechtsberater konsultiert werden.

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